Honorar & Investition

Transparenz für deinen Weg

Meine Honorargestaltung orientiert sich flexibel an deinem Bedarf. Den genauen Umfang besprechen wir immer persönlich vor der Sitzung, damit du volle Klarheit hast.

  • Therapeutische Basis-Sitzung (60 Min.): 100 €


  • Fokus-Sitzung zur Vertiefung (30 Min.): 50 €
    (Gilt für Gesprächs- und Verhaltenstherapie sowie Hypnose)


  • Individuelle Kombinationen:
    Als Heilpraktikerin verbinde ich die mentale Arbeit bei Bedarf mit körperlichen Verfahren (z. B. Infusionen, Akupressur oder Pulsation). Hierbei passt sich das Honorar dem zusätzlichen Zeitaufwand und dem Materialeinsatz an.


Spezial-Begleitung im Paket

Diese Programme bieten dir eine intensive Betreuung inklusive telefonischer Stabilisierung für deinen Erfolg im Alltag zum Vorzugspreis.

  • Paket „Rauchfrei“: 495 €
    (Inhalt: 4 Sitzungen à 60 Min. in der Praxis + 5 Telefontermine à 15 Min.)


  • Paket „Wohlfühlgewicht“: 395 €
    (Inhalt: 3 Sitzungen à 60 Min. in der Praxis + 5 Telefontermine à 15 Min.)

 

Wichtige Informationen zur Terminvereinbarung & Abrechnung

Terminanfrage & Kontakt
Damit wir schauen können, ob mein Angebot zu deinem Anliegen passt, erfolgt die Terminvergabe ausschließlich nach einem persönlichen Kennenlern-Telefonat. Du erreichst mich unter 0177/4126395 (zwischen 9:00 und 12:00 Uhr) oder per WhatsApp unter Angabe deiner Rückrufnummer.

Zahlungsmodalitäten & Diskretion

  • Barzahlung: Das Honorar ist im Anschluss an die Behandlung in bar zu entrichten.
  • Selbstzahler: Die private Kostenübernahme ermöglicht dir absolute Diskretion, da keine Meldung an Krankenversicherungen erfolgt.
  • Sozial-Tarif: Für Bezieher einer Mindestrente (Grundsicherung), Alleinerziehende sowie chronisch Erkrankte gewähre ich einen Nachlass von 20 % auf das Honorar der Gesprächs- und Hypnosetherapie (gegen Nachweis).


Versicherungen & Steuern

  • Private Kassen & Zusatzversicherungen: Eine Erstattung erfolgt je nach Tarif (nach GebüH). Ich empfehle, die Kostenübernahme vorab mit dem Versicherer zu klären. Mit gesetzlichen Krankenkassen ist eine Abrechnung leider nicht möglich.
  • Steuer-Tipp: Heilpraktiker-Honorare können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.


Mitwirkung & Qualifikation

Um eine sichere Behandlung zu gewährleisten, ist es erforderlich, im Rahmen der Anamnese vollständige Angaben zu Erkrankungen und Medikation zu machen.

Qualifikation & Rechtliches

Ich bin staatlich geprüfte Heilpraktikerin sowie Heilpraktikerin für Psychotherapie. Meine Leistungen basieren auf der Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Heilkundliche Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.